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   VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978, 1 ZB 13.1979   

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https://dejure.org/2014,38578
VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978, 1 ZB 13.1979 (https://dejure.org/2014,38578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978, 1 ZB 13.1979 (https://dejure.org/2014,38578)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 1 ZB 13.1978, 1 ZB 13.1979 (https://dejure.org/2014,38578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Materielle Beschwer des Klägers; Auslegung von Vorbescheidsanträgen; bauplanungsrechtliche und denkmalrechtliche Zulässigkeit; Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 2 BV 07.762

    Vorbescheid; Denkmalschutzeigenschaft; "Postmoderne" keine abgeschlossene Epoche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978
    Entgegen der Auffassung des Klägers liegt dem Urteil des 2. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2008 (2 BV 07.762 - BayVBl 2008" 669)" mit dem - in einem obiter dictum - festgestellt wurde" dass "auch ohne ausdrückliche Einbeziehung in die Fragestellung des Vorbescheidsantrags ... die Frage" ob dem Vorhaben denkmalschutzrechtliche Genehmigungshindernisse entgegenstehen"" im Vorbescheidsverfahren zu prüfen sei, ein anderer Sachverhalt zugrunde.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich demnach von demjenigen, der dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2008 (a.a.O) zugrunde lag, dadurch, dass es dort um die Auslegung der Reichweite eines erteilten Vorbescheids ging" nicht aber um die Auslegung der Reichweite eines abgelehnten Antrags auf Vorbescheid.

  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978
    In einer Situation" in der das Gericht unter Verstoß gegen § 88 VwGO über das Klagebegehren unbeabsichtigt nicht vollständig entschieden hat" besteht ein Bedürfnis für die Nachholung der unterbliebenen Entscheidung im Berufungsverfahren (vgl. BVerwG, U.v. 22.3.1994 - 9 C 529.93; Happ, a.a.O., § 128 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 25.84

    Erweiterung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsteil - Begünstigung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978
    Im Vorbescheidsverfahren für ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB ist jedenfalls nicht ohne entsprechende ausdrückliche Frage die Übereinstimmung mit den Vorschriften des Denkmalschutzes zu prüfen, anders als im Außenbereich, wo ein Vorbescheid im Falle einer Beeinträchtigung der Belange des Denkmalschutzes nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB aus bauplanungsrechtlichen Gründen abzulehnen wäre (vgl. zum öffentlichen Belang des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB aufgrund einer Landschaftsschutzverordnung: BVerwG, U.v. 19.4.1985 - 4 C 25.84 - NVwZ 1986, 203).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2010 - 10 S 31.10

    Nachbarwiderspruch; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978
    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache resultiere aus einem Abweichen vom Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2010 (Az. OVG 10 S 31.10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 7 A 4207/00
    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978
    Mit dieser Auslegung wird auch nicht in Abrede gestellt" dass Fragen des Denkmalschutzes grundsätzlich Gegenstand eines baurechtlichen Vorbescheids sein können (vgl. OVG NW" U.v. 17.8.2001 - 7 A 4207/00 - juris Rn. 13), soweit dies bei entsprechender Fragestellung von der Bauaufsichtsbehörde als abgefragt angesehen wird.
  • VG München, 04.11.2014 - M 1 K 14.72

    Anbauten an Bestandsgebäude im Hofbereich eines Wohnquartiers; überbaubare

    Lässt sich unter Berücksichtigung dieses aus diesem Grund eng zu ziehenden Umgriffs aus der vorhandenen Bebauung eine faktische Baugrenze ablesen (hierzu zuletzt: BayVGH, B.v. 31.10.2014 - 1 ZB 13.1978 u.a. - juris Rn. 15; B.v. 25.2.2014 - 1 ZB 11.1739 - juris Rn. 2), so fügt sich ein Bauvorhaben hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn diese faktische Baugrenze überschritten und bei der Realisierung des Bauvorhabens städtebauliche Spannungen ausgelöst würden (BayVGH, B.v. 25.2.2014 a.a.O.).
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